Gemeindeversammlung
Ort
Schulhaus Conters, Nähzimmer7241 Conters i.P.
Informationen
- Voraussetzungen
Das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten steht allen in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und —bürgern sowie ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassung zu, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Gemeindeversammlung, Einladung und Traktanden (PDF, 124.98 kB) | Download | 0 | Gemeindeversammlung, Einladung und Traktanden |
2025.09.12, Botschaft GV (PDF, 50.54 kB) | Download | 1 | 2025.09.12, Botschaft GV |
Vereinbarung mit Küblis (PDF, 43.05 kB) | Download | 2 | Vereinbarung mit Küblis |