12. Sept. 2025, 20.00 Uhr

Ort

Schulhaus Conters, Nähzimmer
7241 Conters i.P.

Informationen

Voraussetzungen

Das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten steht allen in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und —bürgern sowie ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassung  zu, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfas­sender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

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2025.09.12, Botschaft GV (PDF, 51 kB) Download 0 2025.09.12, Botschaft GV
2025.09.12, Beschlussprotokoll (PDF, 13 kB) Download 1 2025.09.12, Beschlussprotokoll