Sozialversicherung
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA).
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung)
EO (Erwerbsersatzordnung)
FAK (Familienausgleichskasse)
FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
MV (Mutterschaftsversicherung)
IPV (Individuelle Prämienverbilligung)
Oder laden Sie die Formulare/Merkblätter einfach auf der Webseite der SVA Graubünden herunter: SVA Graubünden
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.