Auf den nachfolgenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

  • Wald- und Alpstrasse, Eierloch-Duranna
  • Waldstrasse Conterser Schwendi
  • Cafallweg
  • Sagenweg
  • Cafridaweg, ab gedeckter Brücke

Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur mit einer Bewilligung befahren werden.

Gebühren

Bewilligung

Betrag

Bemerkung

lösbar bei Gemeindekanzlei

lösbar per App

Tagesbewilligung

10.00

nur Berufsleute

x

 

Zweitagesbewilligung

15.00

   

x

Wochenbewilligung

30.00

   

x

Jahresbewilligung

80.00

 

 

x

Motorisierte Zweiradfahrzeuge entrichten die Hälfte der obigen Ansätze

x

 

Fahrzeuge über 3,5t entrichten das Doppelte der obigen Ansätze

x

 

Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet.

Zweitages-, Wochen- und Jahresbewilligungen können über die App Parkingpay oder Twint gelöst werden. Gäste, Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht über Parkingpay oder Twint verfügen, können die Fahrbewilligungen auch im Restaurant Parsenn lösen.

Die dem Strassenreglement unterstellten Gemeindestrassen sind während der Wintermonate für den allgemeinden Verkehr gesperrt. Die Alpstrasse bis Büel wird von der Gemeinde geräumt. Es ist dies aber nur ein reduzierter Winterdienst. Inhabern von Jahresbewilligungen ist es gestattet, bis ins Gebiet Lampertstuden/Büel zu fahren und ihr Fahrzeug dort unentgeltlich abzustellen. Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet. Wiederhandlungen werden geahndet.

Zugehörige Objekte

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Bewilligung mit dem Smartphone bezahlen (PDF, 31.31 kB) Download 0 Bewilligung mit dem Smartphone bezahlen
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