Fahrbewilligungen
Auf den nachfolgenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:
- Wald- und Alpstrasse, Eierloch-Duranna
- Waldstrasse Conterser Schwendi
- Cafallweg
- Sagenweg
- Cafridaweg, ab gedeckter Brücke
Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur mit einer Bewilligung befahren werden.
Gebühren
Bewilligung |
Betrag |
Bemerkung |
lösbar bei Gemeindekanzlei |
lösbar per App |
Tagesbewilligung |
10.00 |
nur Berufsleute |
x |
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Zweitagesbewilligung |
15.00 |
x |
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Wochenbewilligung |
30.00 |
x |
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Jahresbewilligung |
80.00 |
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x | |
Motorisierte Zweiradfahrzeuge entrichten die Hälfte der obigen Ansätze |
x |
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Fahrzeuge über 3,5t entrichten das Doppelte der obigen Ansätze |
x |
Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet.
Zweitages-, Wochen- und Jahresbewilligungen können über die App Parkingpay oder Twint gelöst werden. Gäste, Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht über Parkingpay oder Twint verfügen, können die Fahrbewilligungen auch im Restaurant Parsenn lösen.
Die dem Strassenreglement unterstellten Gemeindestrassen sind während der Wintermonate für den allgemeinden Verkehr gesperrt. Die Alpstrasse bis Büel wird von der Gemeinde geräumt. Es ist dies aber nur ein reduzierter Winterdienst. Inhabern von Jahresbewilligungen ist es gestattet, bis ins Gebiet Lampertstuden/Büel zu fahren und ihr Fahrzeug dort unentgeltlich abzustellen. Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet. Wiederhandlungen werden geahndet.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bewilligung mit dem Smartphone bezahlen (PDF, 31.31 kB) | Download | 0 | Bewilligung mit dem Smartphone bezahlen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzbuchhaltung | 081 332 17 70 | info@conters.ch |
Name | Download |
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