Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 7. April 2026 mit Beschluss Nr. 244 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 8. Mai 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Wintersportzone Duranna – Conterser Schwendi» genehmigt.
Planungsmittel:
- Teilrevision Baugesetz Art. 19, Wintersportzone
- Zonenplan 1:5000 Wintersportzone Duranna -Conterser Schwendi
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei während 30 Tagen auf und können eingesehen werden.
Conters, 24. April 2026
Die Gemeindeverwaltung