Strassenöffnung
Öffnung der dem Strassenreglement unterstellten Gemeindestrassen
Die mit Fahrverbot belegten Gemeindestrassen werden ab Samstag, 25. April 2026, für den Verkehr freigegeben. Das Befahren dieser Strassen ist bewilligungspflichtig.
Kontrolle Fahrbewilligungen
Die Gemeinde Conters hat vom Kanton die Ermächtigung zur Erhebung von Ordnungsbussen im Strassenverkehr erhalten. Mit der Kontrolle sind Mitarbeiter der Gemeinde beauftragt worden. Die Bussen werden mittels Bussenzettel mit Bedenkfrist ausgesprochen. Während der Bedenk- resp. Zahlungsfrist kann keine rechtsgültige Einsprache erhoben werden. Die Busse kann entweder innert 30 Tagen bezahlt werden oder die Verzeigung wird bei Nichtbezahlen nach Ablauf der Bedenkfrist über die Kantonspolizei an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung des ordentlichen Verfahrens überwiesen.
Ausgabe von Fahrbewilligungen
Zweitages-, Wochen- und Jahresbewilligungen können über die App Parkingpay oder Twint gelöst werden. Die entsprechende Anleitung ist bei den Fahrverbotstafeln oder auf unserer Homepage www.conters.ch zu finden. Gäste, Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht über Parkingpay oder Twint verfügen, können die Fahrbewilligungen weiterhin im Restaurant Parsenn lösen.
Parkverbot
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur an den bezeichneten Stellen parkiert werden darf. Den Abonnenten von Ausnahmebewilligungen wurden die Bewilligungskarten samt Rechnung zugeschickt.
Conters, 17. April 2026
Der Gemeindevorstand