17. April 2026

Geschlossene Zeit

Gestützt auf die Bestimmungen des Flurgesetzes hat der Gemeindevorstand den Beginn der geschlossenen Zeit unterhalb Eierloch auf Samstag, 25. April, oberhalb Eierloch auf Samstag, 2. Mai 2026, festgelegt. Die geschlossene Zeit dauert bis zum 5. Oktober. Während dieser Zeit dürfen Privatgrundstücke neben den öffentlichen Fahr- und Fusswegen weder befahren noch begangen werden.

 

 

Hühner- und Hundehaltung

Der Freilauf von Hühnern, Enten und Hunden auf Grundstücken Dritter ist während der geschlossenen Zeit untersagt.

 

 

Lebhäge, Sträucher und Bäume

Lebhäge, überhängende Sträucher und Bäume sind alljährlich so zurückzuschneiden, dass sie nicht in öffentliche Wege und Strassen hineinragen.

 

 

Zäune

Grundeigentümer auf Gebiet der Gemeinde sind verpflichtet, ihre Grundstücke gegenüber der Allmende abzuzäunen. Die Zäune sind jeweils bis zu Beginn der geschlossenen Zeit zu erstellen und zu unterhalten.

 

 

Conters, 16. April 2026

 

Der Gemeindevorstand