Wildruhezone Conters
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Wildruhezonen auf Gemeindegebiet Conters während der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis 30. April 2025 nur auf den in der Landkarte 1:25‘000 grün eingezeichneten Wegen betreten werden dürfen. Die Wildruhezonen dienen dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigem Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht beunruhigt werden, damit indirekte Schäden an der Vegetation vermieden werden.
Beachten Sie bitte die Hinweistafeln, auf welchen die Zonenkarte wie auch weitere Informationen angebracht sind. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Internet unter www.wildruhe.gr.ch über alle Wildruhezonen im Kanton informiert wird.
Der Gemeindevorstand
Conters, 25. November 2024
Zugehörige Objekte
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Wildruhezone, Karte (JPG, 697.72 kB) | Download | 0 | Wildruhezone, Karte |