Schneeräumung auf Privatstrassen und Winterräumung von Gemeindestrassen
Interessenten, welche den Gemeindewerkdienst mit der Schneeräumung auf Privatstrassen beauftragen möchten, werden gebeten, einen entsprechenden Auftrag an die Gemeindeverwaltung zu richten. Wir machen darauf aufmerksam, dass die private Schneeräumung von Gemeindestrassen ausserhalb der Bauzonen bewilligungspflichtig ist. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig dem Gemeindevorstand zu unterbreiten. Bestehende Aufträge oder Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit.
Der Gemeindevorstand
Conters, 14. November 2025
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Anmeldeformular Schneeräumung (PDF, 693.29 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Schneeräumung |