Auf den nachfolgenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

  • Wald- und Alpstrasse, Eierloch-Duranna
  • Waldstrasse Conterser Schwendi
  • Cafallweg
  • Sagenweg
  • Cafridaweg, ab gedeckter Brücke

Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur mit einer Bewilligung befahren werden.

Gebühren

Bewilligung

Betrag

Bemerkung

lösbar bei Gemeindekanzlei

lösbar per SMS

Tagesbewilligung

10.00

nur Berufsleute

x

 

Zweitagesbewilligung

15.00

   

x

Wochenbewilligung

30.00

   

x

Jahresbewilligung

80.00

 

x

 

Motorisierte Zweiradfahrzeuge entrichten die Hälfte der obigen Ansätze

x

 

Fahrzeuge über 3,5t entrichten das Doppelte der obigen Ansätze

x

 

Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet.

Die Zweitages- und Wochenbewilligung kann über eine SMS-Lösung oder die App easypark bezogen werden. Einfach ein SMS mit dem Auto-Kennzeichen und dem Betrag senden (Anleitung siehe unten Dokumente). Die Bestätigung erfolgt umgehend ebenfalls per SMS. Die Bewilligungsgebühr wird der Telefonrechnung belastet.

Die dem Strassenreglement unterstellten Gemeindestrassen sind während der Wintermonate für den allgemeinden Verkehr gesperrt. Die Alpstrasse bis Büel wird von der Gemeinde geräumt. Es ist dies aber nur ein reduzierter Winterdienst. Inhabern von Jahresbewilligungen ist es gestattet, bis ins Gebiet Lampertstuden/Büel zu fahren und ihr Fahrzeug dort unentgeltlich abzustellen. Parkieren ist nur an den bezeichneten Stellen gestattet. Wiederhandlungen werden geahndet.

Zugehörige Objekte

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