Wir rufen Art. 18 des Wassergesetzes der Gemeinde Conters in Erinnerung, wonach Hydranten nur für Feuerlöschzwecke benützt werden dürfen. Der Gemeindevorstand kann die Benützung für andere Zwecke in Ausnahmefällen bewilligen. Entsprechende Gesuche sind an Wasserfachchef Johann Auer zur richten.
Conters, 10. März 2021
Der Gemeindevorstand