Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 9. März 2021 mit Beschluss Nr. 236 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 20. November 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
Planungsmittel:
- Zonenplan 1:5000, Conters, Gewässerraum
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden.
Conters, 12.03.2021
Der Gemeindevorstand