Auf den nachstehenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Motorräder. Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur mit einer Bewilligung befahren werden.
• Alpstrasse Duranna, oberhalb Eierloch
• Schwendiweg
• Cafallweg
• Sagenweg
• Cafridaweg, ab gedeckter Brücke
Tages- und Wochenbewilligungen können über eine SMS-Lösung (oder die App e24 / EasyPark) bezogen werden. Die entsprechende Anleitung ist bei den Fahrverbotstafeln oder auf unserer Homepage www.conters.ch zu finden.
Jahresbewilligungen können ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Den Abonnenten von Jahresbewilligungen wird die Gebühr in Rechnung gestellt. Fahrbewilligungen werden aber keine mehr ausgestellt, stattdessen werden die Kennzeichen der gelösten Fahrzeuge im System erfasst. Die Abonnenten von Fahrbewilligungen bitten wir, uns Angaben über Adress- und/oder Autonummer-Mutationen bis Ende März 2021 zu melden.
Den Zeitpunkt der Strassenöffnung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt publizieren.
Conters, 22. Februar 2021
Die Gemeindeverwaltung