Interessenten, welche den Gemeindewerkdienst mit der Schneeräumung auf Privatstrassen beauftragen möchten, werden gebeten, einen entsprechenden Auftrag an die Gemeindeverwaltung zu richten. Wir machen darauf aufmerksam, dass die private Schneeräumung von Gemeindestrassen ausserhalb der Bauzonen bewilligungspflichtig ist. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig dem Gemeindevorstand zu unterbreiten. Bestehende Aufträge oder Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Auftrags- oder Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Conters, 30. Oktober 2021
DER GEMEINDEVORSTAND